Transparenzvorgabe (FSA/AKG)
Gemäß der Vorgaben des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.) müssen die Bedingungen und der Umfang der Unterstützung von Mitgliedsunternehmen den Teilnehmern gegenüber sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung transparent dargestellt werden.
Gemäß der Richtlinien des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.) müssen die Mitgliedsunternehmen darauf hinwirken, dass ihre Unterstützung sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung vom Veranstalter offengelegt wird. Die Veröffentlichung von Art und Umfang der Gesamtunterstützung stellt keine Verplichtung für die AKG-Mitgliedsunternehmen dar und erfolgt hier freiwillig.
Die Industriepartner bestätigen, dass mit der Unterstützungsleistung keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte, insbesondere Beschaffungsvorgänge/Preisgestaltungen, oder auf das Verordnungsverhalten der medizinischen Einrichtung genommen werden soll und auch keinerlei diesbezüglichen Erwartungen bestehen.